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in der Finanzbranche

Willkommen auf der Webseite der AML Revisions AG, Ihrem Spezialisten für Wirtschaftsprüfung und die Beratung von Finanzintermediären

Die 5 Grundsätze der AML Revisions AG:

  • Wir erbringen unsere Revisions- und Beratungsdienstleistungen in fachlich einwandfreier Qualität und zu einem kompetitiven Preis.
  • Wir legen Wert auf Kontinuität in den Kundenbeziehungen.
  • Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen der Gegenwart und sehen die Entwicklungen der näheren Zukunft. Dieses Wissen geben wir unseren Kunden weiter.
  • Wir sind ein zuverlässiger Partner.
  • Wir kennen und respektieren die Grenzen unserer Fähigkeiten und unseres Wissens.

Die folgenden Seiten bieten zusätzliche Informationen zu unseren Dienstleistungen und unseren Fachleuten.

Latest news

L-QUIF: neue Fondskategorie ohne Bewilligung und Aufsicht der FINMA

20.03.2024

Mit dem so genannten Limited Qualified Investor Fund (L-QUIF) führen das Parlament und der Bundesrat per 1. März 2024 eine neue Fondskategorie ein.

L-QIF sind kollektive Kapitalanlagen, die weder eine Genehmigung oder Bewilligung der FINMA benötigen noch von der FINMA beaufsichtigt werden.

Sie stehen ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offen und werden von Instituten verwaltet, die durch die FINMA beaufsichtigt werden. Diese sind selbst dafür verantwortlich, die für den L-QIF geltenden Vorschriften einzuhalten.

Neue Aufsichtsmitteilung der FINMA: Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht bei Vermögensverwaltern und Trustees

05.02.2024

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im Februar 2024 eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht.

Sie informiert darin über den Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht bei Vermögensverwaltern und Trustees.

Weiter informiert sie darin, dass ab sofort Trustees ihre Tätigkeit gewerbsmässig ausüben und somit ebenfalls einer Bewilligung bedürfen, wenn das Vermögen der Trusts zu einem beliebigen Zeitpunkt fünf Millionen Franken überschreitet, da das Vermögen des Trusts ein vom persönlichen Vermögen des Trustees getrenntes Sondervermögen, d. h. fremde Vermögenswerte, darstellt.

Neue Aufsichtsmitteilung der FINMA: Staking-Dienstleistungen

30.12.2023

Staking ist mit diversen Unsicherheiten und Risiken verbunden.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im Dezember 2023 eine neue Aufsichtsmitteilung zu Staking-Dienstleistungen veröffentlicht, in der sie ihre Praxis festhält und Transparenz über den finanzmarktrechtlichen Umgang mit Staking-Dienstleistungen schafft.

Im Fokus steht der Schutz der Kunden vor dem Insolvenzrisiko des Staking-Dienstleisters.