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20.03.2024 - L-QUIF: neue Fondskategorie ohne Bewilligung und Aufsicht der FINMA

Mit dem so genannten Limited Qualified Investor Fund (L-QUIF) führen das Parlament und der Bundesrat per 1. März 2024 eine neue Fondskategorie ein.

L-QIF sind kollektive Kapitalanlagen, die weder eine Genehmigung oder Bewilligung der FINMA benötigen noch von der FINMA beaufsichtigt werden.

Sie stehen ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offen und werden von Instituten verwaltet, die durch die FINMA beaufsichtigt werden. Diese sind selbst dafür verantwortlich, die für den L-QIF geltenden Vorschriften einzuhalten.

FINMA-Meldung vom 23.02.2024
Medienmitteilung des Bundes vom 31.01.2024

05.02.2024 - Neue Aufsichtsmitteilung der FINMA: Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht bei Vermögensverwaltern und Trustees

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im Februar 2024 eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht.

Sie informiert darin über den Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht bei Vermögensverwaltern und Trustees.

Weiter informiert sie darin, dass ab sofort Trustees ihre Tätigkeit gewerbsmässig ausüben und somit ebenfalls einer Bewilligung bedürfen, wenn das Vermögen der Trusts zu einem beliebigen Zeitpunkt fünf Millionen Franken überschreitet, da das Vermögen des Trusts ein vom persönlichen Vermögen des Trustees getrenntes Sondervermögen, d. h. fremde Vermögenswerte, darstellt.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2024

30.12.2023 - Neue Aufsichtsmitteilung der FINMA: Staking-Dienstleistungen

Staking ist mit diversen Unsicherheiten und Risiken verbunden.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im Dezember 2023 eine neue Aufsichtsmitteilung zu Staking-Dienstleistungen veröffentlicht, in der sie ihre Praxis festhält und Transparenz über den finanzmarktrechtlichen Umgang mit Staking-Dienstleistungen schafft.

Im Fokus steht der Schutz der Kunden vor dem Insolvenzrisiko des Staking-Dienstleisters.

FINMA-Meldung vom 23.02.2024

20.11.2023 - Die AML Revisions AG feiert ihr 10-jähriges Bestehen!

Im November 2023 feiern wir unser 10-jähriges Jubiläum.

Die AML Revisions AG wurde im Jahr 2013 von 5 Revisionsgesellschaften gegründet, welche ihre Revisionsmandate im Finanzbereich in einer spezialisierten Gesellschaft zusammenfassen wollten. Heute zählen wir 8 Sitze mit über 30 Spezialisten in der gesamten Schweiz. So verfügen wir über eine starke Organisation, welche Fachwissen und Qualität sicherstellt. Gleichzeitig sind wir mit unseren Sitzen lokal vor Ort.

Unser Konzept gründet auf der Zufriedenheit und Treue unserer Mandanten, und diesen danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen!

20.11.2023 - FINMA-Risikomonitor 2023: Aktuelle Risiken in der Finanzbranche

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat am 9. November 2023 ihren Risikomonitor 2023 veröffentlicht, in dem sie neun für die Finanzbranche bedeutende Risiken identifiziert.

Im Vergleich zum Vorjahr enthält der Risikomonitor zwei neue Risiken, welche die Liquidität und die Refinanzierung sowie Auslagerungen von Geschäftsaktivitäten betreffen.

Folgende Risiken bestanden bereits im Vorjahr: Zinsrisiken, Kreditrisiken bei Hypotheken, Kreditrisiken bei übrigen Krediten, Credit-Spread-Risiken, Risiken von Cyber-Angriffen, Risiken im Bereich der Geldwäschereibekämpfung sowie Risiken wegen eines erschwerten grenzüberschreitenden Marktzugangs.

Im Rahmen des jährlichen Risk-Assessments empfehlen wir, diese Risiken miteinzubeziehen.

FINMA-Risikomonitor 2023

20.11.2023 - Geldwäschereirisikoanalyse: neue Aufsichtsmitteilung der FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im August 2023 eine Aufsichtsmitteilung zu ihren Beobachtungen und Erfahrungen im Bereich der Geldwäschereirisikoanalyse veröffentlicht.

Die Geldwäschereirisikoanalyse ist ein zentrales Instrument der strategischen Leitung von Banken und anderen Finanzintermediären. Bei Vor-Ort-Kontrollen hatte die FINMA wiederholt Mängel in diesem Bereich festgestellt.

Bei unseren AO-Prüfungen haben wir ebenfalls festgestellt, dass die Idee hinter der Geldwäschereirisikoanalyse oft falsch verstanden und umgesetzt wird.
Wir empfehlen Finanzintermediären nach FINIG, sich am Grundraster der FINMA zu orientieren.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2023

19.10.2022 - Geldwäschereigesetz (GwG) – Änderungen per 01.01.2023

Aufgrund der am 19. März 2021 beschlossenen Änderungen des Geldwäschereigesetzes müssen auch auf Verordnungsstufe die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Die Änderungen (welche insbesondere die GwV-FINMA betreffen) werden am 01.01.2023 in Kraft treten.

Nachfolgend die drei wichtigsten Änderungen:

Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person
Im Länderbericht zur Schweiz wurde von der FATF kritisiert, dass keine explizite gesetzliche Grundlage und somit keine generelle Verpflichtung zu einer systematischen materiellen Überprüfung bestehe. Art. 4 Abs. 1 rev. GwG sieht nun vor, dass der Finanzintermediär mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen und deren Identität überprüfen muss.

Aktualisierung der Kundendaten
Gemäss Art. 7 Abs. 1bis rev. GwG muss der Finanzintermediär neu die erforderlichen Belege periodisch auf ihre Aktualität hin überprüfen und sie bei Bedarf aktualisieren. Diese Pflicht gilt für alle Geschäftsbeziehungen und ungeachtet ihres Risikos. Die Periodizität, der Umfang und die Art der Überprüfung und der Aktualisierung fallen demgegenüber je nach Risiko der Vertragspartei unterschiedlich aus. Die Pflicht zur Aktualisierung der Kundendaten bezieht sich sowohl auf die Identifizierung der Vertragspartei gemäss Art. 3 GwG, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person gemäss Art. 4 GwG, als auch auf die allgemeinere Überprüfung des Kundenprofils, wozu beispielsweise die Angaben zu Art und Zweck der Geschäftsbeziehung gehören.

Änderungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen
Die Revision des GwG sieht auch gewisse Änderungen im Meldewesen vor. In Art. 9 Abs. 1quater rev. GwG wird neu der begründete Verdacht definiert. Liegen dem Finanzintermediär konkrete Hinweise oder mehrere Anhaltspunkte vor, dass Vermögenswerte aus einer Vortat zur Geldwäscherei stammen könnten, hat er diesen Anhaltspunkten nachzugehen und vertiefte Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen. Kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden, gilt er gemäss Rechtsprechung als begründet und es ist eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten.

Wir empfehlen, rechtzeitig die Weisung für den Bereich GwG vorzubereiten und die aktualisierte Version per 1.1.2023 in Kraft zu setzen.

Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

09.05.2022 - Einreichung des FINMA-Bewilligungsgesuchs: wichtige nächste Schritte

Die FINMA hat am 4. Mai 2022 einen «Fahrplan für den Bewilligungsprozess» veröffentlicht, welcher die wichtigsten Meilensteine des Prozesses für eine Bewilligung als Vermögensverwalter und Trustees in einer Aufsichtsmitteilung darlegt.

Aufsichtsmitteilung 01/2022 der FINMA vom 4. Mai 2022

16.09.2021 - Vermögensverwalter / Trustees: frühzeitige Einreichung des Bewilligungsgesuchs bei der FINMA

Die FINMA hat erneut darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Wartezeiten und Unsicherheiten das Bewilligungsgesuch so bald wie möglich eingereicht werden sollte. Weiter erinnert die FINMA daran, dass hierfür die Bestätigung einer Aufsichtsorganisation (AO) für einen möglichen Anschluss notwendig ist.

Geht das Gesuch nach Fristablauf bei der FINMA ein, wäre die Gesellschaft in der Folge unerlaubt tätig.

Medienmitteilung der FINMA vom 16. September 2021

07.07.2021 - ZULASSUNG ALS PRÜFGESELLSCHAFT BEI DER FINcontrol Suisse AG

Per 29. Juni 2021 ist die AML Revisions AG als Prüfgesellschaft für Prüfungen bei Mitgliedern der FINcontrol Suisse AG, der Aufsichtsorganisation des VQF für Vermögensverwalter und Trustees, zugelassen.

25.01.2021 - ZULASSUNG ALS PRÜFGESELLSCHAFT BEI DER AOOS

Per 22. Januar 2021 ist die AML Revisions AG als Prüfgesellschaft für AO- und SRO-Prüfungen bei Mitgliedern der Aufsichtsorganisation des VSV für Vermögensverwalter und Trustees, AOOS, zugelassen.

20.01.2021 - Zulassung als Prüfgesellschaft bei der OSFIN

Per 18. Januar 2021 ist die AML Revisions AG als Prüfgesellschaft für Prüfungen bei Mitgliedern der Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister, OSFIN, zugelassen.

11.01.2021 - Zulassung als Prüfgesellschaft bei der OSIF

Per 15. Dezember 2020 ist die AML Revisions AG als Prüfgesellschaft für aufsichtsrechtliche Prüfungen sowie GwG-Prüfungen bei Mitgliedern der Aufsichtsbehörde für Finanzinstitute, Organisme de Surveillance des Instituts Financiers (OSIF), zugelassen.

23.12.2020 - Zulassung als Prüfgesellschaft bei der SO-FIT

Per 15. Dezember 2020 ist die AML Revisions AG als Prüfgesellschaft für aufsichtsrechtliche Prüfungen sowie GwG-Prüfungen bei Mitgliedern der Aufsichtsorganisation für Finanzintermediäre & Trustees (SO-FIT) zugelassen.

01.12.2020 - Wir sind umgezogen!

Seit dem 1. Dezember 2020 befindet sich der Hauptsitz der AML Revisions AG an der Hohlstrasse 560 in 8048 Zürich.

30.10.2020 - Frist für den Anschluss an eine Ombudsstelle (für Vermögensverwalter verpflichtend)

Gemäss FIDLEG müssen sich Vermögensverwalter innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung der ersten Ombudsstelle bei einer solchen anschliessen. Die Frist für den Anschluss an die Ombudsstelle endet am 24. Dezember 2020.
Die Liste der vom eidgenössischen Finanzdepartement zugelassenen Ombudsstellen kann hier abgefragt werden.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre lokale Ansprechperson wenden.

30.10.2020 - Frist für die Eintragung in ein Beraterregister (wichtig für Vertriebsträger und unabhängige Finanzberater)

Gemäss FIDLEG müssen sich Kundenberater von inländischen Finanzdienstleistern, die nicht der Finanzmarktaufsicht unterstehen, sowie Kundenberater von ausländischen Finanzdienstleistern zur Ausübung ihrer Tätigkeit bis spätestens zum 19. Januar 2021 in ein Beraterregister eintragen (Art. 28 Abs. 1 FIDLEG). Die Liste der zugelassenen Registrierstellen kann auf der Webseite der FINMA abgerufen werden.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre lokale Ansprechperson wenden.

10.06.2020 - Frist FIDLEG/FINIG

Zur Erinnerung:
Die Frist für die Meldung nach Art. 74 FINIG für Vermögensverwalter und Trustees an die FINMA läuft am 30.06.2020 ab.
Erfolgt die Meldung nicht fristgerecht, darf die Tätigkeit als Vermögensverwalter/Trustee ab dem 01.07.2020 nicht mehr ausgeführt werden.
Erhebungs- und Gesuchsplattform der FINMA

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Ansprechpartner.

27.01.2020 - FIDLEG/FINIG: Sind Sie bereit?

Seit dem 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und die entsprechenden Verordnungen (FIDLEV und FINIV) Realität.
Erfahren Sie im Anhang mehr über die Auswirkungen der neuen Bestimmungen und wie wir Sie im Hinblick darauf unterstützen können.
Informationen FIDLEG/FINIG Januar 2020

15.06.2018 - FIDLEG/FINIG

Parlament verabschiedet in seiner Schlussabstimmung Gesetzesvorlagen für FIDLEG und FINIG

Die Gesetze werden voraussichtlich per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Wir sind nun gespannt auf die zugehörigen Verordnungen. Diese werden die Details für Vermögensverwalter und Trustees regeln. Die Publikation der Verordnungen schafft Klarheit darüber, welche genauen Anforderungen an die zukünftigen Vermögensverwalter und Trustees gestellt werden. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

12.02.2018 - Neue Zweigniederlassung Basel

Wir freuen uns, dass Cornel Baerlocher und sein Team die AML Revisions AG in der Region Basel vertreten.

Im Februar 2018 haben wir unsere Zweigniederlassung in Basel eröffnet. Es ist uns ein Bedürfnis, im Sinne der Kundennähe auch den Grossraum Basel abzudecken. Umso mehr freut es uns, dass wir mit Cornel Baerlocher einen weiteren Spezialisten im Bereich GwG in unserem Team begrüssen dürfen.

11.12.2017 - Neuer Internetauftritt

Wir freuen uns, Ihnen die neue Webseite der AML Revisions AG präsentieren zu können.

Mit den grafischen Anpassungen haben wir versucht, Ihnen einen leichteren Zugang zu den Informationen über unsere Gesellschaft, unsere Dienstleistungen sowie die verschiedenen Zweigniederlassungen und die damit verbundenen Personen zu verschaffen.
Weiter widmen wir uns im neuen Bereich "News" regelmässig aktuellen Themen, welche für Sie relevant sein können.

Wir laden Sie gerne ein, unsere neue Webseite zu entdecken.

AML Revisions AG